Fachgerechte Prüfungen für Ihre Arbeitsmittel:
Sicherheit gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Die Umsetzung der Europäischen Vorschriften zur Arbeitssicherheit erfolgt in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung. Diese verpflichtet den Unternehmer zur Prüfung der Arbeitsmittel, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Ebenso muss der Unternehmer festlegen, wie oft diese Prüfungen zu wiederholen sind.
(UVV-Prüfungen, bzw. DGUV-Prüfungen)

Wir prüfen in Ihrem Unternehmen.

Sie möchten selber prüfen?
Wir bilden Ihre ausgewählten Mitarbeiter als „zur Prüfung befähigte Person“ aus.

Folgende Arbeitsmittel werden von uns geprüft

  • Flurförderzeuge
  • PSA gegen Absturz
  • Anschlagmittel
  • Dienstfahrzeuge
  • Dienstfahrräder/Pedelecs
  • Türen und Tore
  • Leitern und Tritte
  • Erdbaumaschinen
  • Rasenmäher/Motorsägen
  • Container
  • Absetz- und Abrollmulden
  • Überfahrrampen/Hubtische/Hebebühnen
  • und vieles mehr. Sprechen Sie uns an.