Fachgerechte Prüfungen für Ihre Arbeitsmittel:
Sicherheit gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Die Umsetzung der Europäischen Vorschriften zur Arbeitssicherheit erfolgt in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung. Diese verpflichtet den Unternehmer zur Prüfung der Arbeitsmittel, die er seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Ebenso muss der Unternehmer festlegen, wie oft diese Prüfungen zu wiederholen sind.
(UVV-Prüfungen, bzw. DGUV-Prüfungen)
Wir prüfen in Ihrem Unternehmen.
Sie möchten selber prüfen?
Wir bilden Ihre ausgewählten Mitarbeiter als „zur Prüfung befähigte Person“ aus.