Inhouse-Bedienerschulungen:
Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln gemäß §12 BetrSichV

Nach § 12 der Betriebssicherheitsverordnung, muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten in die Benutzung von Arbeitsmitteln einweisen.
Wir bieten Bedienerschulungen als Inhouse-Lösung in Ihrem Unternehmen an.

Voraussetzungen:

  • Körperliche und geistige Eignung
  • Zuverlässigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein

Abschluss: Qualifikationszertifikat und Fahrer-/ Bedienerausweis