Inhouse-Bedienerschulungen:
Sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln gemäß §12 BetrSichV
Nach § 12 der Betriebssicherheitsverordnung, muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten in die Benutzung von Arbeitsmitteln einweisen.
Wir bieten Bedienerschulungen als Inhouse-Lösung in Ihrem Unternehmen an.
Voraussetzungen:
- Körperliche und geistige Eignung
- Zuverlässigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
Abschluss: Qualifikationszertifikat und Fahrer-/ Bedienerausweis